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Vor-Ort-Beratung (ISFP) mit BAFA Zuschuss
Neben
der Dena (Deutsche Energie-Agentur) gibt es
noch das BAFA:
(Bundesamt
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).
Diese Behörde gibt jeden Hausbesitzer der sich
Energetisch beraten lassen will einen Zuschuss an den Beratungskosten. Um
diesen Zuschuss zu bekommen muss sich der Hauseigentümer einen geeigneten
Gebäudeenergieberater suchen, der auch noch bei der BAFA als Berater
eingetragen sein muss.
Anders als bei der Ausweispflicht bei Verkauf,
Vermietung oder Sanierung, muss der Eigentümer seiner Immobilie nur den Wunsch
haben sich beraten zu lassen, um zu sehen was er machen kann, um sein Gebäude auf
den neusten Stand der EnEV zu bringen oder ihn zu unterbieten.
Auch Mieter oder Pächter eines Gebäudes können
ebenfalls im Rahmen des Förderprogramms beraten werden, wenn sie die
schriftliche Erlaubnis des Eigentümers erhalten haben.
Bei Eigentumswohnungen kann die Beratung sich nur auf
das ganze Gebäude beziehen, nicht nur auf die Wohnung des Mieters oder
Wohnungseigentümer
.
Der Eigentümer, Pächter oder Mieter hat nun also einen
geeigneten Berater gefunden.
Dieser erstellt nun einen Beratungsvertrag in dem
alle Aufgaben des Auftraggebers und die Pflichten des Auftragnehmers
beinhalten.
Ist der Vertrag von beiden unterzeichnet so beantragt nun der
Berater die Förderung für die vorgesehene Vor- Ort- Beratung (ISFP)bei dem BAFA.
Von den im Beratungsvertrag stehenden Kosten für die Beratung werden 80%
von der BAFA übernommen.
Maximal aber nur 1.300,00 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern.
Bei Häuser ab 3 Wohneinheiten sind es maximal 1.700,00 Euro.
.
In der Zwischenzeit kann der Gebäudeenergieberater schon einmal die
Massen des Hauses aufnehmen. Sei es durch Pläne, Zeichnungen oder andere
Dokumente die noch aus der Bau- oder Ausbauzeit stammen. Wichtig ist aber, dass
die Unterlagen auf Plausibilität geprüft werden. Dieses wird bei der
Besichtigung durch die Begehung der thermischen Hülle
festgestellt.
Diese Hülle beinhaltet alle Räume die zum beheizten Raum (Hülle)
zugerechnet werden.
Nachdem dann dem Antrag stattgegeben wurde, kann mit der Ausarbeitung der
Daten begonnen werden. die erarbeiteten Daten werden dann in den
Beratungsbericht
mit eingearbeitet wobei der Istzustand dargestellt wird.
Man kann den Bericht auf zwei Arten erstellen. Einmal als
Energieberatungsbericht zum Sanierungsfahrplan (ISFP).
Oder als Bericht zur Komplettsanierung zum KfW Effizienzhaus.
Im Sanierungsfahrplan werden alle Maßnahmen aufgelistet die in den nächsten
Jahren nacheinander durchgeführt werden können.
Im Bericht Komplettsanierung zum KfW Effizienzhaus werden alle Maßnahmen
aufgezeigt die man machen muss um ein bestimmtes Effizienzhaus zu erreichen.
Im Bericht
der Komplettsanierung sowie des (ISFP) kann der Auftraggeber an Hand der Gegenüberstellungen der
verschiedenen Maßnahmen schnell sehen was er, wenn er die Vorschläge
des Beraters umsetzt, an Energie einsparen kann und so nicht nur seinen
Geldbeutel, sondern auch noch die Umwelt entlasten kann.
Natürlich ist in jedem Bericht auch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung der
Maßnahmen enthalten.
Der Bericht wird dem Auftraggeber natürlich persönlich übergeben und Vor- Ort erklärt. Was sich der Aussteller dann auch unterschreiben lässt. Dieses Dokument wird an die BAFA per Post gesandt. Im Vorwege wurden die Dokumente (Bericht und Rechnung) vom Energieberater an die BAFA per Mail übermittelt. Dort werden die Unterlagen von der BAFA noch einmal auf Plausibilität und Vollständigkeit geprüft. Wenn alle Formalitäten erledigt sind und in einem Zeitrahmen von 3 Monaten nach Eingang der Bewilligung des Antrages bei der BAFA eingegangen sind, dann bekommt der Berater sein Geld von der BAFA überwiesen.
Ab dem 01.07.2021 bekommt man, wenn wann den (ISFP) in den nächsten 15
Jahren umsetzt zusätzlich eine Förderung von 5 % extra zum Fördervolumen seiner
Effizienzklasse.