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Vor-Ort-Beratung (ISFP) mit BAFA Zuschuss    

Neben der Dena (Deutsche Energie-Agentur) gibt es noch das BAFA:                                  (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). 

Diese Behörde gibt jeden Hausbesitzer der sich Energetisch beraten lassen will einen Zuschuss an den Beratungskosten.  Um diesen Zuschuss zu bekommen muss sich der Hauseigentümer einen geeigneten Gebäudeenergieberater suchen, der auch noch bei der BAFA als Berater eingetragen sein muss.

Anders als bei der Ausweispflicht bei Verkauf, Vermietung oder Sanierung, muss der Eigentümer seiner Immobilie nur den Wunsch haben sich beraten zu lassen, um zu sehen was er machen kann, um sein Gebäude auf den neusten Stand der EnEV zu bringen oder ihn zu unterbieten.

Auch Mieter oder Pächter eines Gebäudes können ebenfalls im Rahmen des Förderprogramms beraten werden, wenn sie die schriftliche Erlaubnis des Eigentümers erhalten haben.

Bei Eigentumswohnungen kann die Beratung sich nur auf das ganze Gebäude beziehen, nicht nur auf die Wohnung des Mieters oder Wohnungseigentümer

Zuschuss für die Energieberatung (ISFP) beantragen Schritt für Schritt
Auch für die Energieberatung stellen Eigentümer seit Juli 2023 den Förderantrag selbst:

  1. Vor Beginn der Energieberatung stellen Eigentümer den Antrag online beim BAFA.
  2. Das BAFA erteilt dann einen sogenannten Zuwendungsbescheid. Ab dann haben Eigentümer 9 Monate Zeit für die Durchführung der Energieberatung.
  3. Nach Antragstellung kann die Energieberaterin / der Energieberater beauftragt werden. Wichtig: Gefördert werden nur Energieberatungen, in deren Ergebnis ein sogenannter Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt wird!
  4. Nach der Energieberatung erhalten Eigentümer eine Rechnung vom Energieberater über das Beratungshonorar.
  5. Anschließend reicht der Eigentümer die Dokumente zum Verwendungsnachweis beim BAFA ein. Dafür muss das elektronische Formular "Verwendungsnachweiserklärung" vollständig ausgefüllt werden.
  6. Die BAFA zahlt den Zuschuss in Höhe von 80 Prozent maximal 1.300,00 Euro an den Eigentümer aus.

In der Zwischenzeit kann der Gebäudeenergieberater schon einmal die Massen des Hauses aufnehmen. Sei es durch Pläne, Zeichnungen oder andere Dokumente die noch aus der Bau- oder Ausbauzeit stammen. Wichtig ist aber, dass die Unterlagen auf Plausibilität geprüft werden. Dieses wird bei der Besichtigung durch die Begehung der thermischen Hülle festgestellt.

Diese Hülle beinhaltet alle Räume die zum beheizten Raum (Hülle) zugerechnet werden.

Nachdem dann dem Antrag stattgegeben wurde, kann mit der Ausarbeitung der Daten begonnen werden.  die erarbeiteten Daten werden dann in den Beratungsbericht                mit eingearbeitet wobei der Istzustand dargestellt wird.

Man kann den Bericht auf zwei Arten erstellen. Einmal als Energieberatungsbericht zum Sanierungsfahrplan (ISFP).

Oder als Bericht zur Komplettsanierung zum KfW Effizienzhaus.

Im Sanierungsfahrplan werden alle Maßnahmen aufgelistet die in den nächsten Jahren nacheinander durchgeführt werden können.

Im Bericht Komplettsanierung zum KfW Effizienzhaus werden alle Maßnahmen aufgezeigt die man machen muss um ein bestimmtes Effizienzhaus zu erreichen.

 

Im Bericht der Komplettsanierung sowie des (ISFP) kann der Auftraggeber an Hand der Gegenüberstellungen der verschiedenen Maßnahmen schnell sehen was er, wenn er die Vorschläge des Beraters umsetzt, an Energie einsparen kann und so nicht nur seinen Geldbeutel, sondern auch noch die Umwelt entlasten kann.

Natürlich ist in jedem Bericht auch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung der Maßnahmen enthalten.

Der Bericht wird dem Auftraggeber natürlich persönlich oder Per mail übergeben und Vor- Ort oder oper telefon erklärt. Was sich der Aussteller dann auch unterschreiben lässt. Dieses Dokument wird an die BAFA per Post gesandt. Im Vorwege wurden die Dokumente (Bericht und Rechnung) vom Energieberater an die BAFA per Mail übermittelt.  Dort werden die Unterlagen von der BAFA noch einmal auf Plausibilität und Vollständigkeit geprüft. Wenn alle Formalitäten erledigt sind und in einem Zeitrahmen von 3 Monaten nach Eingang der Bewilligung des Antrages bei der BAFA eingegangen sind, dann bekommt der Berater sein Geld von der BAFA überwiesen

Ab dem 01.01.2024 bekommt man, wenn wann den (ISFP) in den nächsten 15 Jahren umsetzt zusätzlich eine Förderung von 5 % extra für die Gebäudehülle und der Förderbetrag wird von 30.000,00 Euro auf 60.000,00 Euro angehoben  bei Einzelmaßnahmen.

vom Förderbetrag  30.000,00 Euro gibt es also 15 %, das macht dan maximal 4.500,00 Euro.

vom Förderbetrag 60.000,00 Euro (mit ISFP) gibt es 20% und somit maximal 12.000,00 Euor pro Wohneinheit und Jahr.

Die Maßnahmen die im ISFP stehen, müssen nicht alle umgesetzt werden.