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Energieausweise mit dena-Gütesiegel

 

Die dena " Deutsche Energie-Agentur" hat ein Gütesiegel erarbeitet.

Grund dieser Maßnahme war es einen Qualitätsstandart zu schaffen, die  dem Haus- oder Wohnungsbesitzer,  sowie dem potenziellen Käufer oder Mieter einer Immobilie ein sicheres Gefühl gibt, einen detaillierten und fachgerechten Energieausweis in Händen zu halten.

Um diese Energieausweise ausstellen zu dürfen, muss man bei der dena gelistet sein "als Aussteller für Bedarfsausweise mit dena-Gütesiegel". 

Nur die Bedarfsausweise erhalten das Gütesiegel.

Der Aussteller darf aber auch weiter Verbrauchsausweise und Bedarfsausweise ohne Gütesiegel ausstellen.

In einem so genannten Regelheft sind alle Pflichten und Rechte  des Ausstellers aufgelistet.

Das beginnt schon bei der Kontaktaufnahme des Auftraggebers. Der Aussteller ist verpflichtet dem Auftraggeber innerhalb von 2 Wochen das Informationsblatt und den Vertrag  über die Ausstellung des Ausweises zukommen zu lassen, oder ihn zu informieren das er den Auftrag nicht annehmen kann. 

Im Vertrag zur Ausstellung des Energieausweises mit Gütesiegel muss der Auftraggeber seine Einwilligung erklären, dass er am Stichprobenverfahren teilnimmt. Dieses Stichprobenverfahren dient der Qualitätskontrolle des Ausstellers. Jeder Ausweis mit Gütesiegel wird vom Aussteller per Internet an die dena gesandt und dort einem  E-Check unterzogen.  Dort wird der Ausweis auf  Vollständigkeit, korrekte Datenformate und Plausibilität der Rechenergebnisse geprüft.

Die persönlichen Daten des Auftraggebers werden nicht mit übermittelt . Aus statistischen Gründen werden nur die Postleitzahlen mit zugesandt.

Kommt es nun zum Auftrag wird zum vereinbarten Termin vor Ort eine Begehung des Hauses oder der Wohnung  durchgeführt. Die Massen der  thermischen Hülle könne wenn möglich aus Plänen und Zeichnungen übernommen werden. Vor Ort werden diese Daten aber vom Ausstellen auf Plausibilität geprüft.

Jeder Energieausweis mit Gütesiegel bekommt  von der dena eine unverwechselbare Nummer zugeordnet.     (Beispiel: dena – 120115 – B7FTH). 

Wenn nun der Ausweis von der dena freigegeben worden ist und die Druckapplikation freigeschaltet wurde, kann der Ausweis übergeben werden.

Diese Übergabe kann persönlich,  per Post oder Mail erfolgen. Egal wie der Ausweis übergeben wird der Auftraggeber muss den Energieausweis erklärt bekommen ob das bei der persönlichen Übergabe ist oder per Telefon spielt hier keine Rolle.

An dieser Stelle konnten nicht alle Maßnahmen im Rahmen des Gütesiegels beschrieben werden.

Wer noch tiefer in die Materie einsteigen will dem sei die Internetseite:                www.dena-energieausweis.de/    empfohlen.                    

Dort erfahren Sie  alles über den Energieausweis mit Gütesiegel.

Für eingehende Fragen und Beratung stehe ich Ihnen gern jeder Zeit zur Verfügung.

 

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