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 Energieausweis:

 

 

Man unterscheidet den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis.

 

Beim Verbrauchsausweis wird der Verbrauch der letzten 3 Jahre zu Grunde gelegt und aus diesen Daten in Verbindung mit der Wohnfläche ein Energieausweis erstellt. 

 

 Der Verbrauchsausweis gibt somit nur einen Durchschnittswert der letzten drei Jahre ab.

Mit dieser Aussage lassen sich aber verschiedene Wohnungen nicht mit einander vergleichen, da ja immer nur das Heizverhalten der letzten Bewohner aufgezeichnet wurde.

 

Kurzes Beispiel: In einer 3 Zimmerwohnung lebt ein Ehepaar die beide berufstätig sind und energiesparend Wohnen.  Die Thermostaten werden runtergestellt, weil die Zimmer ja nicht so viel Wärme den Tag über gebrauchen.

 

So wird der Verbrauchsausweis verhältnismäßig günstig ausfallen.

 

In diese Wohnung zieht nun eine Familie mit Kind ein. Die Frau ist zu Hause damit sie sich um das Baby kümmern kann.

 

Die Energiebilanz der nächsten 3 Jahre wird erheblich höher sein, als beim Vorbewohner, weil die Frau den ganzen Tag im Haus ist und das Baby eine andere Wärme in den Zimmern benötigt um sich wohl zu fühlen.

 

So hat der Verbrauchsausweis den Eheleuten nichts gebracht. Im Gegenteil sie wurden von dem Verbrauchsausweis getäuscht.

 

Bei Häusern von mehr als 4 Wohnungen wird der Verbrauchsausweis meist angewandt, weil der Vermieter oder Verkäufer die Wahl zwischen dem günstigen Verbrauchsausweis und dem teureren aber aussagekräftigeren Bedarfsausweis hat.

Das Gleiche gilt auch für Häuser mit weniger als 5 Wohneinheiten, die nach dem 01.11.1977 gebaut wurden, auch hier kann der Eigentümer wählen, ob er lieber den Verbrauchsausweis oder den Bedarfsausweis erstellen lassen will.

 

Der Bedarfsausweis für Häuser und Wohnungen soll, wie schon bei den Automobilen den Verbrauch untereinander vergleichbar machen. Dabei ist es nicht von Belang ob das Haus oder die Wohnung groß oder klein ist. 

 

Durch Kennzahlen die wissenschaftlich erstellt wurden, ist man in der Lage die energetische Qualität eines Gebäudes darzustellen. 

 

Diese Darstellung macht es nun möglich, unterschiedliche Gebäude energetisch mit einander zu vergleichen.

 

An dieser Stelle sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verbrauchszahlen mit dem tatsächlichen Verbrauch nicht im Zusammenhang stehen, da das individuelle Heizverhalten nicht auf die Allgemeinheit hochgerechnet werden kann. 

 

Das gleiche kennen wir ja von den Automobilen, dort wird der Verbrauch des Fahrzeuges angegeben und der tatsächliche Verbrauch hängt vom Fahrer oder Fahrerin ab.  

 

Warum also einen Energieausweis? 

 

Dieser Ausweis soll das Bewusstsein für den Energieverbrauch der Mieter und Hausbesitzer schärfen. 

Nicht umsonst spricht man im Zusammenhang mit den Betriebskosten von der zweiten Miete.  

 

Der Energiebedarfsausweis basiert wie schon beschrieben, auf normierten Randbedingungen hinsichtlich Nutzung und Meteorologie und erlaubt so hervorragende Vergleiche verschiedener Haustypen.

 

Nicht nur der normierte Verbrauch lässt sich vergleichen auch die verschiedenen Maßnahmen der Energieeinsparungen.

 

Ein Haus das energetisch auf dem neusten Stand ist, wird bei Verkauf oder Vermietung einen Mehrwert erfahren, mal ganz davon abgesehen, dass sich in den Innenräumen das Wohlfühlgefühl erhöhen wird.

 

Die Ausstellung der Energieausweise darf nur von qualifizierten Energieberatern durchgeführt werden.

Bei Zeitungsanzeigen von Vermietung, Verkauf und Verpachtung müssen die Verbräuche für Heizung und Warmwasser pro Quadratmeter eine Kilowattstunde pro Quadratmeter pro Jahr angegeben werden.

Das sieht den so aus: 100 kWh/(m²*a)

Diese Zahl sagt Ihnen, dass die Immobilie 100kWh pro Quadratmeter Heizenergie verbraucht.

Bei der Gasheizung inkl. Warmwasser wären es 100 kWh.

Bei Heizöl sind das dann 10 Liter Heizöl.

 

  Dieser Verbrauch ist übrigens der Verbrauch für ein sehr neues oder ein energetisch modernisiertes Haus.

Bei den meisten der Wohnungen oder Häuser werden Sie Verbräuche von 250 -400 kWh/(m²*a) finden.

 

Die andere Änderung beim Energieausweis betrifft die Glaubwürdigkeit des Ausweises.

Vor dem 1. Mai 2014 musste der Auftraggeber darauf vertrauen das, dass was im Energieausweis stand auch richtig ist. Seit dem 1. Mai 2014 wird für jeden Energieausweis eine Registriernummer fällig.

Die Nummer wird beim DIBT (Deutsches Institut für Bautechnik) beantragt. Dort wird dann der Energieausweis auch geprüft.  

Diese Registriernummer kostet bei der Beantragung im Moment 6,90 Euro.

 

 

 

 

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