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Energieausweis:
Man unterscheidet den Verbrauchsausweis und den
Bedarfsausweis.
Beim Verbrauchsausweis wird der Verbrauch der letzten
3 Jahre zu Grunde gelegt und aus diesen Daten in Verbindung mit der Wohnfläche
ein Energieausweis erstellt.
Der Verbrauchsausweis gibt somit nur einen
Durchschnittswert der letzten drei Jahre ab.
Mit dieser Aussage lassen sich aber verschiedene
Wohnungen nicht mit einander vergleichen, da ja immer nur das Heizverhalten der
letzten Bewohner aufgezeichnet wurde.
Kurzes Beispiel: In einer 3 Zimmerwohnung lebt ein Ehepaar
die beide berufstätig sind und energiesparend Wohnen. Die Thermostaten werden
runtergestellt, weil die Zimmer ja nicht so viel Wärme den Tag über gebrauchen.
So wird der Verbrauchsausweis verhältnismäßig günstig
ausfallen.
In diese Wohnung zieht nun eine Familie mit Kind ein.
Die Frau ist zu Hause damit sie sich um das Baby kümmern kann.
Die Energiebilanz der nächsten 3 Jahre wird erheblich
höher sein, als beim Vorbewohner, weil die Frau den ganzen Tag im Haus ist und
das Baby eine andere Wärme in den Zimmern benötigt um sich wohl zu fühlen.
So hat der Verbrauchsausweis den Eheleuten nichts
gebracht. Im Gegenteil sie wurden von dem Verbrauchsausweis getäuscht.
Bei Häusern von mehr als 4 Wohnungen wird der
Verbrauchsausweis meist angewandt, weil der Vermieter oder Verkäufer die Wahl
zwischen dem günstigen Verbrauchsausweis und dem teureren aber
aussagekräftigeren Bedarfsausweis hat.
Das Gleiche gilt auch für Häuser mit weniger als 5
Wohneinheiten, die nach dem 01.11.1977 gebaut wurden, auch hier kann der
Eigentümer wählen, ob er lieber den Verbrauchsausweis oder den Bedarfsausweis
erstellen lassen will.
Der Bedarfsausweis für Häuser und Wohnungen soll, wie
schon bei den Automobilen den Verbrauch untereinander vergleichbar machen.
Dabei ist es nicht von Belang ob das Haus oder die Wohnung groß oder klein
ist.
Durch Kennzahlen die wissenschaftlich erstellt wurden,
ist man in der Lage die energetische Qualität eines Gebäudes
darzustellen.
Diese Darstellung macht es nun möglich,
unterschiedliche Gebäude energetisch mit einander zu vergleichen.
An dieser Stelle sei ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass die Verbrauchszahlen mit dem tatsächlichen Verbrauch nicht im Zusammenhang
stehen, da das individuelle Heizverhalten nicht auf die Allgemeinheit hochgerechnet
werden kann.
Das gleiche kennen wir ja von den Automobilen, dort
wird der Verbrauch des Fahrzeuges angegeben und der tatsächliche Verbrauch
hängt vom Fahrer oder Fahrerin ab.
Warum also einen Energieausweis?
Dieser Ausweis soll das Bewusstsein für den
Energieverbrauch der Mieter und Hausbesitzer schärfen.
Nicht umsonst spricht man im Zusammenhang mit den
Betriebskosten von der zweiten Miete.
Der Energiebedarfsausweis basiert wie schon
beschrieben auf normierten Randbedingungen hinsichtlich Nutzung und
Meteorologie und erlaubt so hervorragende Vergleiche verschiedener Haustypen.
Nicht nur der normierte Verbrauch lässt sich
vergleichen auch die verschiedenen Maßnahmen der Energieeinsparungen.
Ein Haus das energetisch auf dem neusten Stand ist, wird
bei Verkauf oder Vermietung einen Mehrwert erfahren, mal ganz davon abgesehen,
dass sich in den Innenräumen das Wohlfühlgefühl erhöhen wird.
Ab 01.10.2009 trat die neue EnEV 2009 in Kraft.
Die Ausstellung der Energieausweise darf nur von
qualifizierten Energieberatern durchgeführt werden.
Seit dem 1.Mai 2014 sind neue Regeln für den
Energieausweis in Kraft getreten.
Bei Zeitungsanzeigen von Vermietung, Verkauf und
Verpachtung müssen die Verbräuche für Heizung und Warmwasser pro
Quadratmeter eine Kilowattstunde pro Quadratmeter pro Jahr angegeben werden.
Das sieht den so aus: 100 kWh/(m²*a)
Diese Zahl sagt Ihnen, dass die Immobilie 100kWh pro
Quadratmeter Heizenergie verbraucht.
Bei der Gasheizung inkl. Warmwasser wären es 100 kWh.
Bei Heizöl sind das dann 10 Liter Heizöl.
Dieser Verbrauch ist übrigens der Verbrauch für
ein sehr neues oder ein energetisch modernisiertes Haus.
Bei den meisten der Wohnungen oder Häuser werden Sie
Verbräuche von 250 -400 kWh/(m²*a) finden.
Die andere Änderung beim Energieausweis betrifft die
Glaubwürdigkeit des Ausweises.
Vor dem 1. Mai 2014 musste der Auftraggeber darauf
vertrauen das, dass was im Energieausweis stand auch richtig ist. Seit dem 1.
Mai 2014 wird für jeden Energieausweis eine Registriernummer fällig.
Die Nummer wird beim DIBT (Deutsches Institut für Bautechnik)
beantragt. Dort wird dann der Energieausweis auch geprüft.
Diese Registriernummer kostet bei der Beantragung im
Moment 5,50 Euro.