Andersen Gebäudeenergieberatung Alter Postweg 26 in 21745 Hemmoor www.andersen-gebaeudeenergieberatung.de
Finanzierung:
Es ist weder notwendig noch sinnvoll, die Modernisierung aus erspartem Eigenkapital zu finanzieren.
Die KFW Förderbank bietet im Rahmen ihrer Förderprogramme äußerst zinsgünstige Kredite für die Gebäudemodernisierung an.
In einem guten Finanzierungskonzept entsprechen die jährlichen Tilgungszahlungen den eingesparten Energiekosten.
So kann die Kostenbelastung für eine energetische Modernisierung minimiert werden.
Ist die Investitionssumme aus den eingesparten Energiekosten erst einmal gedeckt, kommen alle weiteren Einsparungen direkt dem Eigentümer zu Gute.
Wer ohnehin eine Gebäudesanierung plant, sollte dabei auf jeden Fall auch die energetische Qualität des Gebäudes durch geeignete Maßnahmen verbessern.
Alle Modernisierungsmaßnahmen werden von der KFW-Bank mit unterschiedlichen Programmen gefördert.
Diese Förderungen weisen sich durch niedrige Zinsen in den ersten 10 Jahren aus.
Die Laufzeiten gehen bis 30 Jahre.
Je nach Programm kann die Tilgung für die ersten 5 Jahre ausgesetzt werden.
Die Zinssätze sind die ersten 10 Jahre fest, wobei jeder Zeit eine Sondertilgung geleistet werden kann.
Noch eine Besonderheit, wenn der Antrag gestellt ist, ist der Zinssatz der zu dieser Zeit aktuell ist fest.
Der Antrag wird bei Ihrer Hausbank gestellt.
Der Energieberater hilft auch bei diesen Fragen weiter.
Tilgungszuschussbetrag:
erhalten Sie wenn sie die Vorgaben der KFW-Bank erfüllt haben.
Sie erhalten bis zu 15 % der Kreditsumme als Tilgungszuschuss. das kann bei der Höchstsumme von 75.000,00 Euro den stolzen Betrag von 11.250,00 Euro ausmachen.
Dieser Betrag wird Ihnen nach 1 Jahr komplett von der Tilgungsrate gestrichen so das Sie dann nur noch 63.750,00 Euro in diesem Fall zu Tilgen hätten.
Sollten Sie aus welchen Gründen auch Immer die Summe der Sanierung selbst bezahlen oder keinen Kredit von der KFW-Bank in Anspruch nehmen, so haben Sie die Möglichkeit eine Zuschuss zur Sanierung zu beantragen.
Die Vorraussetzungen sind die gleichen wie vor jedoch bekommen Sie bis 20% der Sanierungssumme erstattet. Im günstigsten Fall also 15.000,00 Euro.
Die Einhaltung dieser Anforderungen ist durch einen Sachverständigen (Gebäudeenergieberater) zu bestätigen. Die Kosten für Energieberatung und Baubegleitung durch den Sachverständigen können bei der Sanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern ergänzend bezuschusst werden.
Achtung!!!!
Egal ob Kreditantrag bei der Hausbank oder Antrag auf Tilgungszuschuss und Zuschussvariante.
Die Sanierungsarbeiten dürfen erst begonnen werden wenn die Anträge genehmigt sind.
Weitergehende Informationen finden sie unter :