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Wärmebrücken/Gleichwertigkeitsnachweis
werden bei
energetischen Sanierungen immer wichtiger.
Kennen Sie das
nicht auch, wenn Sie irgendwo an einer Außenwand sitzen und haben das Gefühl es
zieht, obwohl keine Tür und kein Fenster sich an dieser Wand befinden.
Was Sie als Zug
empfinden ist lediglich der Versuch der warmen Luft in dem Raum die wesentlich
kältere Luft an der Außenwand auszugleichen.
Immer dort wo
die Oberflächentemperatur um mehr als 4 Grad kälter ist als die Raumluft, dort
kommt es meist zu Zugerscheinungen.
Es gibt 3 Arten
von Wärmebrücken: zum einen die Geometrische diese können wir erleben in den
Ecken der Außenwände, dort wo auf kleiner Fläche also der Ecke die Raumwärme
trifft und nach außen die Fläche immer größer wird wo sich die Wärme verteilen
kann.
Zum zweiten die
Stelle an der Außenwand wo sich zwei unterschiedliche Materialien treffen.
Beispiel Betonfußboden geht durch Außenwand weiter und wird außen zum
Balkonfußboden.
Zum Schluss
noch die Bauteile die Fugen oder Undichtigkeiten aufweisen.
Bei der energetischen
Sanierung des Hauses müssen diese Wärmebrücken beachtet also erkannt werden und
dem zu folge bei der Sanierung berücksichtigt werden.
In den genormten
Energieprogrammen werden die Wärmebrücken mit 0,10 W/m²K gerechnet. Dieser Wert
kann durch eine umfassende Wärmebrückenberechnung gemindert werden. Die
Berechnung hat nur einen Haken. Man müsste alle vermeintlichen Wärmebrücken des
Hauses aufnehmen und nach deren Länge berechnen. Das kann mehrere Tage in
Anspruch nehmen und ist somit sehr teuer.
Es gibt aber
die Möglichkeit der Gleichwertigkeitsprüfung.
Hier werden die
Wärmebrücken einzeln gemessen und es wird geprüft ob diese Bauteile einen bestimmten
Wert nicht überschreiten. Es gibt mehre Möglichkeiten, aber da die Methode für
den Neubau erdacht wurde, gibt es für den Bestandsbau nur die Möglichkeit den
PSI - Wert zu prüfen. Wenn alle Bauteile den jeweiligen für das Bauteil
bestimmten PSI- Wert unterschreitet, so kann man bei der Berechnung
der Sanierung mit dem halben Wert von 0,10 W/m²K also 0,05 W/m²K rechnen.
Dieses hat den
Vorteil, wenn alle Bauteile die Gleichwertigkeitsberechnung bestehen,
werden beim KfW- Effizienzhaus Herabstufungen in der
Klassifizierung des Hauses stattfinden.
Je nach
Ergebnis kann es sein das es eine oder sogar zwei Klassen nach unten
gehen kann.
Also wenn man
mit dem Wert 0,10W/m²K das Effizienzhaus 115 erreicht hat, so wird man ohne
mehr Kosten fürs Material und Arbeitslohn das Effizienzhaus 100 erreichen.
Was bei einem Kredit von 120.000,00 Euro glatte 3.000,00 Euro mehr Ersparnis
(Tilgungszuschuss) ausmacht.
Wenn Sie das
Effizienzhaus 115 erreichen, bekommen Sie von der KfW-Bank 25 % von der
Kreditsumme erlassen, brauchen Sie also nicht mitfinanzieren. Die 30.000.00
Euro werden nach 12 Monaten von der Kreditsumme abgezogen.
Bei
Effizienzhaus 100 sind es 27,5% also maximal 33.000,00 Euro
Ganz besonders
wirkt es sich aus, wenn man durch die Sanierung das KFW-Effizienzhaus 85
erreicht hat und durch die Gleichwertigkeitsberechnung auf das
KfW-Effizienzhaus 70 kommt. Hier würde man gleich 6.000,00 Euro mehr als die
36.000,00 Euro bei Effizienzhaus 85 bekommen.
Erreichen Sie
durch umfangreichere Modernisierungsarbeiten sogar Effizienzhaus 55 so werden
Ihnen sage und schreibe 40,0% der Kreditsumme gutgeschrieben.
Das macht Summa
Summarum 48.000,00 Euro.
Natürlich
bekommt der Energieberater auch etwas vom Kuchen ab, er musste ja schließlich
die Berechnungen durchführen.
Bei dieser
Berechnung werden die Bauteile gezeichnet und dann in dem Zeichenprogramm
berechnet.
Alle Kosten die
der Energieberater Ihnen in Rechnung stellt, werden durch die Baubegleitung
Programm 431 bis 8.000,00 Euro zur Hälfte von der KFW-Bank bezahlt.
Das wären im
Höchstfalle 4.000,00 Euro gespart.