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Wärmebrücken/Gleichwertigkeitsnachweis

werden bei energetischen Sanierungen immer wichtiger.

 

Kennen Sie das nicht auch, wenn Sie irgendwo an einer Außenwand sitzen und haben das Gefühl es zieht, obwohl keine Tür und kein Fenster sich an dieser Wand befinden.

 

Was Sie als Zug empfinden ist lediglich der Versuch der warmen Luft in dem Raum die wesentlich kältere Luft an der Außenwand auszugleichen.

 

Immer dort wo die Oberflächentemperatur um mehr als 4 Grad kälter ist als die Raumluft, dort kommt es meist zu Zugerscheinungen.

 

Es gibt 3 Arten von Wärmebrücken: zum einen die Geometrische diese können wir erleben in den Ecken der Außenwände, dort wo auf kleiner Fläche also der Ecke die Raumwärme trifft und nach außen die Fläche immer größer wird wo sich die Wärme verteilen kann.

 

Zum zweiten die Stelle an der Außenwand wo sich zwei unterschiedliche Materialien treffen. Beispiel Betonfußboden geht durch Außenwand weiter und wird außen zum Balkonfußboden.

 

Zum Schluss noch die Bauteile die Fugen oder Undichtigkeiten aufweisen.

 

Bei der energetischen Sanierung des Hauses müssen diese Wärmebrücken beachtet also erkannt werden und dem zu folge bei der Sanierung berücksichtigt werden.

 

In den genormten Energieprogrammen werden die Wärmebrücken mit 0,10 W/m²K gerechnet. Dieser Wert kann durch eine umfassende Wärmebrückenberechnung gemindert werden. Die Berechnung hat nur einen Haken. Man müsste alle vermeintlichen Wärmebrücken des Hauses aufnehmen und nach deren Länge berechnen. Das kann mehrere Tage in Anspruch nehmen und ist somit sehr teuer. 

 

Es gibt aber die Möglichkeit der Gleichwertigkeitsprüfung.

Hier werden die Wärmebrücken einzeln gemessen und es wird geprüft ob diese Bauteile einen bestimmten Wert nicht überschreiten. Es gibt mehre Möglichkeiten, aber da die Methode für den Neubau erdacht wurde, gibt es für den Bestandsbau nur die Möglichkeit den PSI - Wert zu prüfen. Wenn alle Bauteile den jeweiligen für das Bauteil bestimmten  PSI- Wert  unterschreitet, so kann man bei der Berechnung der Sanierung mit dem halben Wert von 0,10 W/m²K also 0,05 W/m²K rechnen.

 

Dieses hat den Vorteil, wenn alle Bauteile die Gleichwertigkeitsberechnung bestehen, werden beim KfW- Effizienzhaus Herabstufungen in der Klassifizierung des Hauses stattfinden.

Je nach Ergebnis kann es sein das es eine oder sogar zwei Klassen nach unten gehen kann.

 

Also wenn man mit dem Wert 0,10W/m²K das Effizienzhaus 115 erreicht hat, so wird man ohne mehr Kosten fürs Material und Arbeitslohn das Effizienzhaus 100 erreichen. Was bei einem Kredit von 120.000,00 Euro glatte 3.000,00 Euro mehr Ersparnis (Tilgungszuschuss) ausmacht.

Wenn Sie das Effizienzhaus 115 erreichen, bekommen Sie von der KfW-Bank 25 % von der Kreditsumme erlassen, brauchen Sie also nicht mitfinanzieren. Die 30.000.00 Euro werden nach 12 Monaten von der Kreditsumme abgezogen.

Bei Effizienzhaus 100 sind es 27,5% also maximal 33.000,00 Euro   

Ganz besonders wirkt es sich aus, wenn man durch die Sanierung das KFW-Effizienzhaus 85 erreicht hat und durch die Gleichwertigkeitsberechnung auf das KfW-Effizienzhaus 70 kommt. Hier würde man gleich 6.000,00 Euro mehr als die 36.000,00 Euro bei Effizienzhaus 85 bekommen.

Erreichen Sie durch umfangreichere Modernisierungsarbeiten sogar Effizienzhaus 55 so werden Ihnen sage und schreibe 40,0% der Kreditsumme gutgeschrieben.

Das macht Summa Summarum 48.000,00 Euro.

Natürlich bekommt der Energieberater auch etwas vom Kuchen ab, er musste ja schließlich die Berechnungen durchführen.

Bei dieser Berechnung werden die Bauteile gezeichnet und dann in dem Zeichenprogramm berechnet.

Alle Kosten die der Energieberater Ihnen in Rechnung stellt, werden durch die Baubegleitung Programm 431 bis 8.000,00 Euro zur Hälfte von der KFW-Bank bezahlt.

Das wären im Höchstfalle 4.000,00 Euro gespart.

 

 

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